Beteiligungsformen in der FrauenAnstiftung
Die FrauenAnstiftung wurde 1987 zunächst als eingetragener Verein gegründet. Ein Jahr später, nachdem die Grünen den Regenbogen Stiftungsverband als zukünftige Stiftung anerkannt, erfolgte im November 1988 die feierliche Stiftungseröffnung. Die Satzung des Vereins sah drei zentrale ehrenamtliche Entscheidungsorgane vor: Mitfrauen-Versammlung – Stiftungsrat – Vorstand. Für alle Gremien galt eine verbindliche Drittel-Quotierung für Migrantinnen und Schwarze deutsche Frauen.

„Mitfrauen“ konnten sowohl natürliche Personen als auch Frauenzusammenschlüsse sein. Männer waren nicht ausgeschlossen. Alle Organe und Gremien sollten von ehrenamtlichen Frauen besetzt sein und zu einem Drittel aus „ausländischen Frauen“ bestehen. Frauen mit politischem Mandat konnten nach einer Karenzzeit von zwei Jahren in die Gremien gewählt werden.
Der Stiftungsrat bestand aus 8 bis 20 Frauen, mindestens zwei Drittel wurden aus den sogenannten Vernetzungszentren vorgeschlagen. Das waren thematische Zusammenschlüsse von Frauen, die sich zu spezifischen Themen und Zielen organisierten.
Der Vorstand, bestehend aus 3 bis 5 gleichberechtigten Frauen, sollte mindestens zwei Mitglieder aus diesen Vernetzungszentren umfassen, darunter auch eine Frau aus dem Bereich „Internationalismus“.
Beteiligungsstrukturen
Um die zunehmenden bürokratischen Anforderungen der Mittelvergabe und -abwicklung zu erfüllen, wurden zahlreiche Bereichs-Arbeitsgruppen (AGs) gegründet. Zu den zentralen Bereichen gehörten: Inland – Globaler Süden – Europa/Mittel/Osteuropa – Studienwerk.
Um effektivere Entscheidungen zu erreichen, wurden in den jeweiligen Arbeitsgruppen weitere Entscheidungsgruppen eingerichtet, die jeweils mit 6 Frauen (2 aus dem Stiftungsrat, 2 aus der AG Ausländerinnen, 2 aus Bereichs-AGs) besetzt waren.

Zusammenarbeit im Stiftungsverband
Für die Zusammenarbeit im Stiftungsverband „Regenbogen“ (FAS, Buntstift, Heinrich-Böll-Stiftung) wurden zwei Vertreterinnen der FrauenAnstiftung in den Regenbogen-Vorstand gewählt, von denen eine ehrenamtlich tätig war. Die Geschäftsstelle des Stiftungsverbands befand sich in Dortmund. Der Stiftungsverband trug die juristische und tatsächliche Verantwortung für die Weiterleitung der Mittel an die Einzelstiftung, gewährleistete deren institutionelle Eigenständigkeit und überwachte die korrekte Verwendung aller Gelder gegenüber den Geldgebern sowie dem Bundesrechnungshof.
